Sitemap

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Amt des Notars

  • Amt des Notars
    Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Angelika Rudolph

  • Angelika Rudolph
    Rechtsanwaltsfachangestellte und Finanzkauffrau Empfang Vollzug von Urkunden Vorbereitung von Unterschriftsbeglaubigungen Buchhaltung

Beispielrechnungen

  • Beispielrechnungen
    Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile: So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Berechnung der Notarkosten

  • Berechnung der Notarkosten
    Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jede Amtstätigkeit des Notars sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Birgit Seppelt

  • Birgit Seppelt
    Notarfachangestellte Empfang Vollzug von Urkunden Vorbereitung von Vorsorgevollmachten, Grundschulden und Unterschriftsbeglaubigungen
  • Daniela Moczarski
    Notarfachangestellte Empfang Vollzug von Urkunden Vorbereitung von Vorsorgevollmachten, Grundschulden und Unterschriftsbeglaubigungen
  • Heike Kittelmann
    Notarfachangestellte Empfang Vollzug von Urkunden Vorbereitung von Vorsorgevollmachten, Grundschulden und Unterschriftsbeglaubigungen
  • Sarah Talós
    Notarfachangestellte Empfang Vollzug von Urkunden Vorbereitung von Vorsorgevollmachten, Grundschulden und Unterschriftsbeglaubigungen

Datenschutz

  • Datenschutz
    Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Sie entscheiden danach selbst über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis erfolgt keine automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten aus Ihrem Internet-Besuch.

Ehe

  • Ehe, Partnerschaft & Familie
    Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Heidi Bartholomay

  • Heidi Bartholomay
    Rechtsanwaltsfachangestellte Empfang Vollzug von Urkunden Vorbereitung von Unterschriftsbeglaubigungen Posteingang Archiv

Herzlich willkommen

  • Herzlich willkommen
    Wir freuen uns, Sie in unseren renovierten und großzügig gestalteten Räumen begrüßen zu dürfen. Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Auf unserer Website stellen wir Ihnen besonders wichtige und beispielgebende Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.

Immobilien

  • Immobilien
    Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens

Impressum

  • Impressum
    Verantwortlich Notarin Annika Schwenk

Kontakt

  • Kontakt
    Notarin Annika Schwenk Adresse Karl-Liebknecht-Straße 14 04107 Leipzig Telefon 0049 (0) 341 – 30 10 60 3 Fax 0049 (0) 341 – 30 10 60 6 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mediation

  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
    Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Notarielle Leistungen

  • Notarielle Leistungen
    Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte. Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notarin Annika Schwenk

  • Notarin Annika Schwenk
    geboren in Weißenfels, Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Referendariat beim Landgericht Leipzig, Wissenschaftliche Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, Notarassessorin mit Stationen in Döbeln und Dresden, Sonderzuweisung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ernennung zur Notarin mit Amtssitz in Leipzig zum 01.02.2017

Notarkosten

  • Notarkosten
    Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Notarkasse erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich.

Olivia Vogel

  • Olivia Singer
    Leitende Notarmitarbeiterin / Notarfachwirtin Vorgespräche mit Mandanten Vorbereitung und Entwurfsfertigung notarieller Urkunden im Bereich des Grundstücksrechts Umschreibung von Vollstreckungsklauseln

Partnerschaft & Familie

  • Ehe, Partnerschaft & Familie
    Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Robert Laag

  • Robert Laag
    Leitender Notarmitarbeiter / Notarfachwirt Vorgespräche mit Mandanten Vorbereitung und Entwürfe notarieller Urkunden jeder Art, d.h. im Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht

Schenken und vorweggenommene Erbfolge

  • Schenken und vorweggenommene Erbfolge
    Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.

Schlichtung

  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
    Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Service

  • Links
    Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader. Je nach verwendeten Internet-Browser können Sie die Formulare direkt im Browser oder Acrobat Reader öffnen, ausfüllen und per E-Mail an uns versenden. Alternativ können Sie das Formular auf Ihrem Computer Speichern, Ausdrucken und uns per Post zusenden.

Streitvermeidung

  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
    Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Team - Notarin Schwenk Leipzig

  • Team - Notarin Schwenk Leipzig
    Für eine optimale Betreuung aller Klienten steht mir ein Team aus erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern zur Seite. Mein Team und ich beraten Sie gern in sämtlichen Bereichen notarieller Leistungen. Sie können sich auch unmittelbar an eine meiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wenden, diese werden sich in Kooperation mit mir schnellstmöglich um Ihre Anliegen kümmern.

Thomas Georgi

  • Thomas Georgi, LL.B.
    Leitender Notarmitarbeiter / Notarfachwirt Büroleitung Vorgespräche mit Mandanten Vorbereitung und Entwürfe notarieller Urkunden jeder Art, d.h. im Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht, sowie von Schuldanerkenntnissen

Unternehmen

  • Unternehmen
    Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Vererben

  • Vererben
    Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Diese Regelungen können durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
    Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Session-Cookies, Dienste von Drittanbietern

Wir nutzen Session-Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite und werden nach Beenden des Browsers gelöscht.

Wir bieten auf unserer Website Dienste von Drittanbietern an. Dabei können personenbezogene Daten ggf. in Länder wie z.B. die USA weitergeleitet werden, die nicht über ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau verfügen.
Ausführliche Informationen zu den Diensten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie Änderungen in den "Cookie-Einstellungen" vornehmen.